Vergütung · Übersicht
Die Entwicklung der psychotherapeutischen Vergütung
Wir zeigen auf, wie sich die psychotherapeutische Vergütung im Zeitverlauf verändert, warum das relevant ist und was es für die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland bedeutet.
Psychotherapeutische Versorgung braucht Zeit, fachliche Vor- und Nachbereitung und verlässliche Rahmenbedingungen. Wie psychotherapeutische Leistungen vergütet werden, ist nicht nur eine wirtschaftliche Frage für Psychotherapeut:innen, sondern auch eine Frage der Versorgung von betroffenen Patient:innen. Nur wenn psychotherapeutische Leistungen angemessen abgebildet werden, können Behandlungen langfristig zugänglich, qualitativ hochwertig und organisatorisch tragfähig bleiben.
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Honorar gegen Inflation und Tarif
Frage 01
Wie wird die psychotherapeutische Vergütung bestimmt?
Die Vergütung, die Psychotherapeut:innen für eine Behandlung erhalten, hängt in Deutschland davon ab, ob die Patient:in gesetzlich oder privat versichert ist. Bei gesetzlich Versicherten gilt der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM). Im EBM ist festgelegt, welche Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden und wie sie berechnet werden.
Bei privat Versicherten richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) in Verbindung mit etwaigen konsentierten Abrechnungsempfehlungen zwischen dem Privaten Kranken kassenverband, den Beihilfen von Bund und Ländern sowie der Bundespsychotherapeutenkammer.
Vereinfacht gesagt wird also zentral bestimmt, welche Behandlungen abgerechnet werden dürfen und welcher Betrag dafür vorgesehen ist. So entstehen die Honorare nicht frei, sondern auf Basis verbindlicher Regelwerke für die gesetzliche und private Versorgung.
Frage 02
Wie verhält sich das psychotherapeutische Honorar zu anderen Facharztgebieten?
Psychologische Psychotherapie ist ein eigenständiges Fachgebiet der ambulanten kassenärztlichen Versorgung. Sie wird nach einem mindestens fünfjährigen Studium und anschließender mindestens fünfjähriger Weiterbildung zur Fachpsychotherapeut:in erbracht. Dennoch erzielen Psychologische Psychotherapeut:innen deutlich geringere Überschüsse je Arbeitsstunde als viele somatisch tätige Fachkolleg:innen.
| Fachgebiet | Jahresüberschuss je Inhaber:in | Überschuss / Stunde | Faktor ggü. Psy |
|---|---|---|---|
| Psychologische Psychotherapie | 86.899 € | 52,30 € | 1,000 |
| Psychosomatische Medizin und Psychotherapie | 100.908 € | 59,70 € | × 1,141 |
| Psychiatrie und Psychotherapie | 171.083 € | 79,90 € | × 1,528 |
| Gynäkologie | 179.909 € | 83,90 € | × 1,604 |
| Orthopädie | 212.451 € | 93,10 € | × 1,780 |
| Hausärztliche Allgemeinmedizin und Innere Medizin | 236.105 € | 105,20 € | × 2,011 |
| Kinder- und Jugendmedizin | 231.257 € | 107,70 € | × 2,059 |
| Dermatologie | 237.198 € | 110,90 € | × 2,120 |
| Urologie | 301.472 € | 133,30 € | × 2,549 |
Der Überschuss je Arbeitsstunde spiegelt nicht den Nettoverdienst, sondern entspricht dem Überschuss nach Abzug der Praxiskosten, wovon zusätzlich Sozial versicherungsbeiträge und Einkommensteuer zu zahlen sind.
Frage 03
Welche Auswirkungen haben Sparzwänge und Honorarkürzungen?
Sparzwänge und Honorarkürzungen sind für die psycho therapeutische Versorgung gesetzlich und privat Versicherter relevant, weil sie nicht nur die Vergütung einzelner Sitzungen betreffen, sondern die wirtschaft liche Tragfähigkeit ganzer Praxen. Wenn Honorare sinken oder Kostensteigerungen nicht auffangen, während Personal-, Miet- und Verwaltungskosten weiter steigen, wird es schwieriger, eine Praxis betriebswirtschaftlich stabil zu führen.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) führt Spardruck dazu, dass Kassensitze, deren Übernahme und Betrieb selbst Kosten verursachen, wirtschaftlich unattraktiver werden, womit weniger Behandlungsplätze und längere Wartezeiten drohen.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) kann der Druck steigen, über individuelle Honorar vereinbarungen höhere Honorare zu vereinbaren, die nicht vollständig erstattet werden, womit Patient:innen selbst zu leistende Eigenanteile entstehen. Insgesamt kann ein zu geringes Psychotherapiehonorar die Verlagerung in den privaten und Selbstzahlermarkt verstärken.
Langfristig ist auch mit Nachwuchsproblemen zu rechnen: wenn das mindestens fünfjährige Studium mit anschließend mindestens fünfjähriger Weiterbildung nicht angemessen honoriert wird, verliert der Beruf an Attraktivität.
Frage 04
Was bedeuten die Sparvorschläge der FinanzKommission Gesundheit?
Die 66 Sparvorschläge für die GKV könnten die psychotherapeutische Versorgung an mehreren Stellen schwächen.
Würde Psychotherapie wieder in die morbiditäts bedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt (Vorschlag Nr. 10), wären psychotherapeutische Leistungen Teil eines gedeckelten Honorartopfs. Werden in einem Quartal mehr Leistungen angefragt, als Honorar dafür zur Verfügung steht, werden die Leistungen quotiert und damit nur anteilsweise ausbezahlt. Damit sinkt der Anreiz, zusätzliche Behandlungsplätze zu schaffen.
Würden außerdem die Zuschläge für Kurzzeit therapien gestrichen (Vorschlag Nr. 11), würde gerade die schnelle, niedrigschwellige Versorgung wirtschaftlich unattraktiver, was Langzeittherapien interessanter macht.
Kommt zusätzlich eine generelle Begrenzung künftiger Vergütungsanstiege, steigen die Kosten in psychotherapeutischen Praxen weiter, ohne dass im Ansatz für die Inflation korrigiert wird.
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In Privat- und Kassenpraxis im Detail
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Welcher Aufwand geht mit einer psychotherapeutischen Sitzung einher?
Die kassenärztliche Vereinigung rechnet mit 70 Minuten Arbeitszeit je 50 Minuten psychotherapeutischer Sitzungszeit. Psychotherapie ist eine zeitgebundene und fachlich anspruchsvolle heilkundliche Leistung, Dokumentation, Vor- und Nachbereitung, Konsile mit anderen Behandler:innen und Abstimmungen mit dem Patient:innenumfeld kommen zur eigentlichen Sitzungszeit hinzu. Besonders im Kinder- und Jugendbereich (Elterngespräche, Einbezug von Lehrer:innen, Kindergarten) ist der Mehraufwand eklatant.
Warum ist die Höhe der psychotherapeutischen Vergütung für Patient:innen relevant?
Die Höhe der Vergütung entscheidet mit darüber, ob es überhaupt genügend Behandlungsplätze gibt. Eine Kassenpraxis muss wirtschaftlich tragfähig sein, Räume, Personal und Verwaltung kosten Geld. Wenn die Vergütung zu niedrig ist, wird es unattraktiver, einen Kassensitz zu übernehmen oder Leistungen für gesetzlich Versicherte anzubieten. Im schlimmsten Fall bleibt eine Therapie zwar Teil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung, kann aber in der Praxis kaum noch wirtschaftlich angeboten werden.
Welche Konsequenzen haben überbordende bürokratische Verwaltungsaufwände?
Zu viel Bürokratie bedeutet, dass Psychotherapeut:innen weniger Zeit für ihre eigentliche Arbeit mit Patient:innen haben. Statt mehr Gespräche und Behandlungen anzubieten, müssen sie einen großen Teil ihrer Zeit für Organisation, Anträge und Abrechnung aufwenden. Das kann dazu führen, dass Termine knapper werden und Patient:innen länger auf Unterstützung warten müssen.
Warum ist die Honorierung einer mindestens 50-minütigen Sitzungszeit problematisch?
Während andere Berufsgruppen Leistungen nach Zeitanspruch verrechnen, Handwerker, KFZ-Mechatroniker und Anwält:innen, werden psychotherapeutische Leistungen unabhängig von einer Verlängerung der Sitzungszeit über 50 Minuten hinaus als "in einer Sitzung" erbracht angesehen. Damit werden Psychotherapeut:innen finanziell dafür bestraft, wenn Patient:innen mehr Zeit in Anspruch nehmen, obwohl Krisen und emotionale Belastungen dies erfordern.
Warum sind Ausfallhonorare wichtig?
Die Sitzungszeit ist ausschließlich für die Patient:in reserviert, psychotherapeutische Praxen vergeben keine Termine im Rahmen einer freien und öffentlich zugänglichen Sprechstunde. Fällt ein Termin kurzfristig aus, bleibt die Zeit unproduktiv.
Warum müssen Psychotherapeut:innen Analogziffern und individuelle Honorarvereinbarungen nutzen?
Da die psychotherapeutische Vergütung ständig unter der Inflation liegt, wird sie real mit jedem Jahr geringer. Um das auszugleichen, müssen Psychotherapeut:innen individuelle Honorarvereinbarungen schließen und Analogziffern abrechnen, die Leistungen umfassen, die nicht von der jeweils aktuellen Gebührenordnung erfasst sind.
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