Gesetzlich · EBM
Das Kassenhonorar nach Einheitlichem Bewertungsmaßstab
Wie sich das Honorar bei gesetzlich Krankenversicherten gestaltet, wie sich der Orientierungswert seit 2009 entwickelt hat und welche Leistungen über das EBM-System hinaus zusätzlich abgesichert werden müssen.
Frage 01
Was ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)?
Der EBM ist ein Verzeichnis für Leistungen und Behandlungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Darin ist festgelegt, welche Leistungen Ärzt:innen und Psycho therapeut:innen bei gesetzlich versicherten Patient:innen abrechnen dürfen.
Jede Leistung hat im EBM eine bestimmte Bezeichnung und Bewertung, auf deren Grundlage sie berechnet und vergütet wird. Vereinfacht gesagt regelt der EBM, welche Behandlungen von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt werden, welche Abrechnungsvoraussetzungen und -ausschlüsse gelten und unter welchen Bedingungen die Leistung als erbracht gilt.
Frage 02
Welche Gebührenziffern existieren im EBM?
Psychotherapie wird in der Regel durch eine Hauptleistungs ziffer definiert, die die Sitzungszeit mit 50 Minuten umfasst und sich in Abhängigkeit des Verfahrens unter scheidet. Neben der Hauptleistungsziffer sind weitere Ziffern abrechnungsfähig.
| Ziffer | Bezeichnung | Honorar | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 35150 | Probatorische Sitzung | 90,33 € | mindestens 50 Minuten Sitzungszeit |
| 35401 | Tiefenpsychologische Psychotherapie (KZT1, Einzel) | 114,54 € | mindestens 50 Minuten Sitzungszeit |
| 35411 | Analytische Psychotherapie (KZT1, Einzel) | 114,54 € | mindestens 50 Minuten Sitzungszeit |
| 35421 | Verhaltenstherapie (KZT1, Einzel) | 114,54 € | mindestens 50 Minuten Sitzungszeit |
| 35431 | Systemische Therapie (KZT1, Einzel) | 114,54 € | mindestens 50 Minuten Sitzungszeit |
| 35571 | Zuschlag Einzel | 23,19 € | Für Vielbehandler:innen ab der 196. Sitzung im Quartal |
| 35591 | Zuschlag KZT, Einzel | 17,20 € | für die ersten 10 Sitzungen |
Psychotherapeut:innen erhalten bei gesetzlich Versicherten regelhaft ein Honorar von 114,54 € je 50-Minuten-Sitzung. Probatorische Sitzungen werden geringer vergütet. Die ersten 10 Sitzungen einer Kurz zeittherapie erhalten einen Zuschlag (35591). Zusätzlich gibt es einen Strukturzuschlag für Vielbehandler:innen ab der 196. Sitzung im Quartal (35571).
Frage 03
Wie hat sich die Gebührenhöhe im EBM entwickelt?
Der Orientierungspunktwert im EBM und damit die Vergütung ärztlicher und psychotherapeutischer Leistungen im kassenärztlichen System ist seit 2009 zwar nominal gestiegen, hat mit der allgemeinen Preisentwicklung (Inflation) jedoch nicht Schritt gehalten. Für psycho therapeutische Leistungen im EBM bedeutet das, dass die Kosten für Personal, Miete, Verwaltung und den laufenden Praxisbetrieb schneller steigen als die Vergütung, ein realer Kaufkraftverlust von −11,8 % (2009–2025).
| Jahr | Nominale Veränderung ggü. Vorjahr | Inflationsbereinigte Veränderung ggü. Vorjahr |
|---|---|---|
| 2009 | – | – |
| 2010 | +0,13 % | -0,96 % |
| 2011 | 0,00 % | -2,06 % |
| 2012 | 0,00 % | -1,96 % |
| 2013 | +0,90 % | -0,59 % |
| 2014 | 0,00 % | -0,89 % |
| 2015 | +1,40 % | +1,10 % |
| 2016 | +1,86 % | +1,35 % |
| 2017 | +0,64 % | -1,14 % |
| 2018 | +1,18 % | -0,71 % |
| 2019 | +1,58 % | +0,18 % |
| 2020 | +1,52 % | +1,01 % |
| 2021 | +1,25 % | -1,79 % |
| 2022 | +1,27 % | -5,27 % |
| 2023 | +2,00 % | -3,68 % |
| 2024 | +3,85 % | +1,61 % |
| 2025 | +3,85 % | +1,61 % |
| Kumuliert 2009–2025 | +23,60 % | -11,76 % |
Grafik
EBM-Orientierungswert gegen Inflation und Tarif
Werkzeug
Punktwert-Rechner
Frage 04
Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen
Nimmt man für Handwerker als sinnvollen amtlichen Näherungswert die Preisreihe Wartung und Reparatur der Wohnung, so ist diese in Deutschland von 70,7 Punkten (Januar 1996) auf 156,8 Punkte (Dezember 2025) gestiegen, ein Plus von rund 121,8 %. Ein ähnliches Bild bei Automechaniker:innen mit der Preisreihe Wartung und Reparatur von persönlicher Verkehrsausrüstung: ein Plus von rund 148,7 %.
Unterm Strich ist das psychotherapeutische Honorar im Vergleich ungewöhnlich. Während allgemeine Preise, Handwerks- und Werkstattleistungen deutlich gestiegen sind, bleibt die psychotherapeutische Vergütung deutlich zurück, was den Schluss zulässt, dass sie im Verhältnis zur Kosten- und Preisentwicklung besonders stark an realem Wert verloren hat.
Frage 05
Was bedeuten die Sparvorschläge der FinanzKommission Gesundheit?
Die 66 Sparvorschläge für die GKV könnten die psychotherapeutische Versorgung an mehreren Stellen schwächen. Würde Psychotherapie wieder in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) zurückgeführt (Vorschlag Nr. 10), wären psychotherapeutische Leistungen Teil eines gedeckelten Honorartopfs und würden bei Übernachfrage quotiert.
Würden außerdem die Zuschläge für Kurzzeittherapien gestrichen (Vorschlag Nr. 11), würde gerade die schnelle, niedrigschwellige Versorgung wirtschaftlich unattraktiver. Kommt zusätzlich eine generelle Begrenzung künftiger Vergütungsanstiege, steigen die Kosten in psychotherapeutischen Praxen weiter, ohne dass im Ansatz für die Inflation korrigiert wird.
Frage 06
Warum ist die Höhe der Vergütung für Patient:innen relevant?
Nur stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen entscheiden darüber, ob Versorgung verlässlich angeboten und organisiert werden kann.
Der Wegfall eines Zuschlags für Kurzzeittherapien und eine Quotierung psychotherapeutischer Leistungen machen die Gründung einer Kassenpraxis für junge Kolleg:innen finanziell uninteressant und fördert die Bevorzugung von Privatpatient:innen und Selbstzahler:innen.
Die ausbleibende Angleichung des psychotherapeutischen Honorars an ärztliche Kolleg:innen verhindert die Aus- und Weiterbildung des psychotherapeutischen Nachwuchses. Da die Vergütung ständig unter der Inflation liegt, wird sie real mit jedem Jahr geringer. Für Leistungen, die nicht im kassenärztlichen System vorgesehen sind, müssen Psychotherapeut:innen ergänzende individuelle Honorar vereinbarungen schließen.
Empfehlung
Empfehlungen für kassenärztlich tätige Praxen
Um den tatsächlichen Aufwand psychotherapeutischer Leistungen angemessen abzubilden, empfehlen wir kassen ärztlich tätigen Psychotherapeut:innen, die eigene Praxisorganisation konsequenter wirtschaftlich auszu richten.
Dazu gehört, unbezahlte Zusatzleistungen und Sitzungs übertritte zu vermeiden, telefonische Erreichbarkeiten klar zu begrenzen und gemeinsam mit Kolleg:innen zu organisieren. Bürokratisch notwendige Aufwände sollten so weit wie möglich in die Sitzungszeiten integriert und der Zeitaufwand für Berichte an Gutachter:innen sorgfältig gegen die dafür vorgesehene Vergütung abgewogen werden.
Leistungen, die nicht vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst sind, sollten im rechtlich zulässigen Rahmen transparent als privat zu vergütende Zusatzleistungen vereinbart werden, etwa telefonische Verfügbarkeiten, Bescheinigungen, ausführliche Befundberichte oder ein psychischer Befund für den Bericht an Gutachter:innen. Zugleich sollten fachlich indizierte gruppen therapeutische Angebote stärker ausgebaut werden, da sie gegenüber Einzeltherapien wirtschaftlich tragfähigere Rahmenbedingungen bieten.